AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die im “STRATEGIEFORUM – Tschorn Training & Beratung“ zusammengeschlossenen Verkaufs- und Managementtraincr sowie Berater - im Folgenden kurz Trainer/Berater genannt - arbeiten mit ihren Auftraggebern als faire Partner zusammen. Um die Einheitlichkeit dieser zu erbringenden Dienstleistungen besonderer Art zu gewährleisten, werden bei Vertragsabschlüssen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt.
1. Vertragsgestaltung
1.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Trainer/Berater über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
1.2 Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer und Berater, die den Verträgen beigefügt werden.
1.3 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer und Berater, soweit vereinbart, haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers.
2. Leistungen des Trainers und Beraters
2.1 Der Trainer und Berater erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem Auftraggeber.
2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer/Berater im Einzelnen festgelegt.
2.3 Der Trainer/Berater erbringt Leistungen insbesondere in Form von Trainingsseminaren und Beratungen.
2.4 Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern nach Seminaren findet nicht statt.
3. Honorare und Kosten
Allgemeine Geschäftsbedingungen -Training und Beratung
Die im “STRATEGIEFORUM – Tschorn Training & Beratung“ zusammengeschlossenen Verkaufs- und Managementtraincr sowie Berater - im Folgenden kurz Trainer/Berater genannt - arbeiten mit ihren Auftraggebern als faire Partner zusammen. Um die Einheitlichkeit dieser zu erbringenden Dienstleistungen besonderer Art zu gewährleisten, werden bei Vertragsabschlüssen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt.
1. Vertragsgestaltung
1.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Trainer/Berater über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
1.2 Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer und Berater, die den Verträgen beigefügt werden.
1.3 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer und Berater, soweit vereinbart, haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers.
2. Leistungen des Trainers und Beraters
2.1 Der Trainer und Berater erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem Auftraggeber.
2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer/Berater im Einzelnen festgelegt.
2.3 Der Trainer/Berater erbringt Leistungen insbesondere in Form von Trainingsseminaren und Beratungen.
2.4 Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern nach Seminaren findet nicht statt.
3. Honorare und Kosten
3.1 Das erste Kontaktgespräch durch den Trainer/Berater ist unentgeltlich.
3.2 Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstigen Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
3.3 Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
3.4 Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien u. a.
3.5 Für Seminare am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen.
3.6 Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.
3.7 Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.8 Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden vor Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Honorare sind 1/3 bei Auftragstellung, zu 1/3 bei Genehmigung des Konzepts und zu 1/3 bei Beendigung des Trainingsauftrages jeweils ohne Abzug zu zahlen. Entstandene Kosten und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen.
3.9 Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
4. Sicherung der Leistungen
4.1 Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Trainers/Beraters an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen). Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit. Eine Vervielfältigung/Verwendung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Trainers/Beraters.
4.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und /oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das vom Trainer/Berater vorbereitete Material wird den Teilnehmern des Trainingsseminars vom Auftraggeber nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt.
4.3 Der Auftraggeber informiert den Trainer/Berater vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
4.4 Sollen Teile des Trainingskonzepts und/oder Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem Trainer/Berater der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Zugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen des Trainers/Beraters tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen.
4.5 Der Trainer/Berater verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.
4.6 Der Trainer/Berater trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die vom Trainer/Berater zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der Trainer/Berater wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen und haftet ausschließlich für Auswahlverschulden.
4.7 Der Trainer/Berater ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.8 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer/Berater wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer/Berater nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer/Berater unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzverpflichtungen berechtigt, die Dienstleistungen an einen neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von 6 Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen.
4.9 Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Trainer/Berater, den Termin anderweitig zu besetzen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden, sind bei Absagen innerhalb von 10 Monaten vor der Trainingsdurchführung 50%. bis zu 6 Monaten vorher 75% und bis zu 3 Monaten vorher 100% des Honorars zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen.
5. Allgemeine Bestimmungen
5 1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Trainer unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
5.2 Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
5.3 Ausschließlichere Gerichtsstände für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer/Berater oder aus diesen Geschäftsbedingungen sind. soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Trainers/Beraters. Dies gilt ebenfalls, falls a.)der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder b.) der Auftraggeber nach Vertragsabschluß seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
4. Sicherung der Leistungen
4.1 Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Trainers/Beraters an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen). Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit. Eine Vervielfältigung/Verwendung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Trainers/Beraters.
4.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und /oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das vom Trainer/Berater vorbereitete Material wird den Teilnehmern des Trainingsseminars vom Auftraggeber nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt.
4.3 Der Auftraggeber informiert den Trainer/Berater vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
4.4 Sollen Teile des Trainingskonzepts und/oder Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem Trainer/Berater der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Zugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen des Trainers/Beraters tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen.
4.5 Der Trainer/Berater verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.
4.6 Der Trainer/Berater trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die vom Trainer/Berater zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der Trainer/Berater wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen und haftet ausschließlich für Auswahlverschulden.
4.7 Der Trainer/Berater ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.8 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer/Berater wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer/Berater nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer/Berater unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzverpflichtungen berechtigt, die Dienstleistungen an einen neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von 6 Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen.
4.9 Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Trainer/Berater, den Termin anderweitig zu besetzen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden, sind bei Absagen innerhalb von 10 Monaten vor der Trainingsdurchführung 50%. bis zu 6 Monaten vorher 75% und bis zu 3 Monaten vorher 100% des Honorars zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen.
5. Allgemeine Bestimmungen
5.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Trainer unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
5.2 Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
5.3 Ausschließlichere Gerichtsstände für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer/Berater oder aus diesen Geschäftsbedingungen sind. soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Trainers/Beraters. Dies gilt ebenfalls, falls a.)der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder b.) der Auftraggeber nach Vertragsabschluß seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Seminarwesen
Wie melde ich mich an?
1. Melden Sie sich bitte per Brief oder Fax mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular an oder per E-Mail. Mit Eingang Ihrer Anmeldung sind Sie für das Seminar gebucht. Sie erhalten von uns dafür eine Anmeldebestätigung. Das Eingangsdatum der Anmeldung entscheidet bei Überbuchung des Seminars über Ihre Teilnahme.
Wann bekomme ich Informationen?
2. Ca. zwei Wochen vor Seminarbeginn gehen Ihnen die Seminarinformationen (genaue Orts- und Zeitangabe, Übernachtungsmöglichkeiten, Anfahrtswege, Rechnung) zu. Damit werden die Seminargebühren fällig. Eine Teilnahme am Seminar ist nur möglich, wenn die Seminargebühr bezahlt wurde. Sollten Sie die Seminargebühr sehr kurzfristig überwiesen haben, weisen Sie bitte dem Trainer in geeigneter Form (z.B. abgestempelter Überweisungsbeleg) die Bezahlung nach. Sie können dem Trainer auch Scheck oder Bargeld zur Begleichung der Seminargebühr aushändigen. Je nach Veranstaltungsort ist eine Tagungspauschale zu entrichten.
Was ist wenn…?
3. Bis vier Wochen vor Seminarbeginn können Sie von der Seminarteilnahme zurücktreten. Danach ist die halbe Seminargebühr fällig. Eine Ersatzperson kann gestellt werden.
4. Eine Teilnahmebestätigung erhalten Sie, wenn Sie das Seminar besucht und die Gebühr in voller Höhe entrichtet haben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird ausgewiesen. Der im Programm genannte Preis versteht sich inkl. Mehrwertsteuer. Das Zertifikat erhalten Sie nach bestandener Prüfung.
5. Findet ein Seminar aus Gründen, die wir zu vertreten haben, nicht statt, so übernehmen wir nur Rückzahlungsforderungen bis zur Höhe der gezahlten Seminargebühr.
6. Alle Kurse dienen der professionellen Aus-, Weiter- und Fortbildung. Sie sind keine Therapie und können eine solche auch nicht ersetzen. Der/die Trainer entscheiden am Ende des Basiskures, der Practitioner- und der Masterausbildung über die Eignung für eine weiterführende Ausbildung.






